Fragen und Antworten

In welchen Bereichen ist die Gebäudereinigung Reinders tätig?

Zuletzt aktualisiert am 24.08.2014 von Reinders.

Unser Aufgabenspektrum besteht aus insgesamt drei Teibereichen, namentlich die Büro- und Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Infrastrukturelle Dienstleistungen (siehe unter Leistungen).

Worin unterscheidet sich die Gebäudereinigung Reinders im Wesentlichen von Mitbewerbern?

Zuletzt aktualisiert am 24.08.2014 von Reinders.

Im Wesentlichen unterscheiden wir uns von den Mitbewerbern durch unser Qualitätsmanagement. Im Vorfeld stimmen wir unsere Reinigungsmittel auf Materialverträglichkeit ab und stellen somit optimale Reinigungsergebnisse sicher.

Reinigt die Gebäudereinigung Reinders auch in Privathaushalten?

Zuletzt aktualisiert am 24.08.2014 von Reinders.

Ja, wir reinigen in Privathaushalten Glas- und Rahmenflächen, sowie auch Teppichbodenbeläge.

Wo kann ich Ihre Preise einsehen?

Zuletzt aktualisiert am 24.08.2014 von Reinders.

Jedes Preisangebot wird von uns individuell erstellt, in Abhängigkeit von der angefragten Leistung und der zu bearbeitenden Fläche. Unsere Mitarbeiter haben die Möglichkeit auf Ihre Angebotsanfrage innerhalb kürzester Zeit mit einem verbindlichen Angebot zu reagieren. Dies geschieht immer innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage.

Berechnen Sie Anfahrtskosten?

Zuletzt aktualisiert am 24.08.2014 von Reinders.

Ja, wir berechnen die reine Arbeitszeit die unsere Mitarbeiter zu Ihnen benötigen.

Stellen Sie Rechnungen aus?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Ja, Sie bekommen von uns eine Rechnung, unabhängig davon, ob Sie Privatkunde oder gewerblicher Kunde sind. Buchen Sie uns sowohl privat als auch gewerblich, erhalten Sie separate Rechnungen.

Bezahle ich bar oder per Überweisung?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Sie bezahlen uns bequem auf Rechnung. Wenn Sie Rechnungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich geltend machen wollen, werden diese vom Finanzamt nur anerkannt, wenn Sie per Überweisung (unbar) bezahlt werden.

Arbeiten Sie auch Nachts oder am Wochenende?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Nein, Nachts, an Wochenenden und Feiertags arbeiten wir nicht.

Was benötigen Sie, um uns ein Angebot zu erstellen?

Zuletzt aktualisiert am 24.08.2014 von Reinders.

Für ein qualifiziertes Angebot ist es erforderlich, dass wir Ihre Wünsche und Anforderungen kennen, die Örtlichkeiten gesehen haben, möglichst Flächenangaben, Pläne und Auskunft zur Reinigungshäufigkeit bekommen.

Kann man Sie auch einmalig beauftragen?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Ja. Wie oft Sie uns beauftragen, hängt nur von Ihren Bedürfnissen ab. Wir kommen zur Einmalreinigung genau so gern wie gelegentlich bei Bedarf oder regelmäßig, ween Sie das wünschen.

Sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich absetzbar?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Ja. Seit dem 01.01.2009 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu einer Höhe von € 20.000 im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden.Da ich meine haushaltsnahen Dienstleistungen gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung erbringe, erhalten Sie 20 % der Rechnungssumme-bis zu € 4.000 pro Jahr-als "Zuschuss". Für Firmen sind Reinigungskosten als Betriebsausgaben voll absetzbar.

Kann ich meinen Termin am vereinbarten Tag absagen?

Zuletzt aktualisiert am 29.11.2014 von Reinders.

Nein. Grundsätzlich verlangen wir von unseren Kunden eine Absage binnen 48. Stunden. Sollten Sie am vereinbarten Tag absagen, so stellen wir Ihnen die Arbeitszeit in Rechnung.

Sorgen Sie für Ersatz bei Krankheit bzw. Urlaub der Mitarbeiter?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Selbstverständlich. Die Mitarbeiter werden eine Vertretung für Sie einarbeiten.

Sind alle Mitarbeiter/innen ordnungsgemäß gemeldet?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Ja. Unsere Arbeitskräfte sind alle ordnungsgemäß bei den zuständigen Stellen angemeldet und regulär sozialversichert.

Zahlen Sie Mindestlohn?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Selbstverständlich. Unsere Mitarbeiter erhalten den gesetzlichen Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk. Dieser ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt und wird vom Zoll überprüft. Desweiteren genießen unsere Mitarbeiter den Schutz im Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Kennen Sie alle Mitarbeiter?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Selbstverständlich, wir kennen alle Mitarbeiter persönlich, haben sie überprüft und das direkte Umfeld bei einem Hausbesuch kennen gelernt.

Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Alle unsere Mitarbeiter sind qualifiziert und geschult entsprechend ihrer Einsatztätigkeit. Zudem werden sie regelmäßig geschult in Arbeitstechnik, Kundenverhalten, Umsichtigkeit und Diskretion.

Kommen immer die gleichen Mitarbeiter?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Ja, denn wir legen großen Wert darauf, dass die Reinigung immer von denselben Mitarbeitern durchgeführt wird. Sie kennen die Bedürfnisse und Besonderheiten bei den unterschiedlichen Kunden.

Überprüfen Sie, ob Ihre Mitarbeiter/innen gute Arbeit leisten?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Ja. Wir sorgen durch interne Maßnahmen dafür, daß Sie als Kunde sich auf unsere Mitarbeiter und die Qualität der geleisteten Arbeit verlassen können. Daneben stehen wir immer im Dialog mit Ihnen, unseren Kunden. Sprechen Sie uns an, ween etwas nicht so läuft, wie Sie es gerne hätten. Wir wollen, daß Sie rundum zufrieden sind.

Muß ich anwesend sein, während bei mir gereinigt wird?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Nein, das ist nicht erforderlich. Ob Sie unterwegs sind, in der Arbeit oder in Urlaub: Sie können sich darauf verlassen, daß alle Arbeiten bei Ihnen wie vereinbart erledigt werden. Wenn Sie wieder nach Hause kommen, ist alles schon erledigt. Gerade dadurch erhalten Sie ein Plus an Freizeit und Lebensqualität.

Gibt es eine Haftpflichtversicherung für evtl. verursachten Schäden?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Ja, Reinders Gebäudereinigung hat eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle Schäden, die durch unsere Mitarbeiter verursacht werden, dazu gehört auch eine Schlüsselversicherung.

Wie stellt die Gebäudereinigung Reinders den Datenschutz Ihrer Kunden sicher?

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2014 von Reinders.

Die Gebäudereinigung Reinders und deren Beschäftigte verpflichten sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erfahren, an Dritte weiter zugeben.